Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Nachhaltige Landbewirtschaftung und Wiederaufforstung

Während der Intensivierung der Landwirtschaft ist die Nutzung eines Mischfruchtanbaus (Intercropping), sprich dem gleichzeitigen Anbau mehrerer Nutzpflanzen, geplant. Im Projektgebiet soll es sich um typische Nahrungspflanzen (beispielsweise Mais und Erdnuss) und Nutzpflanzen (Moringa) handeln. Der heimischen Bevölkerung sollen die Vorteile dieses landwirtschaftlichen Verfahrens unter anderem in Form eines Lehrgartens mit Baumschule vermittelt werden.


Daneben ist die Vermittlung von Kompostierungsverfahren von Bioabfällen zur Gewinnung von organischem Dünger vorgesehen, mittels dessen sich die Bodenfruchtbarkeit der humusarmen tropischen Böden ohne externe Abhängigkeiten in Form des Einsatzes von importieren, ineffizienten anorganischen Dünger nachhaltig steigern lässt. 

 

Zu Beginn der Anpflanz-Maßnahmen werden zunächst Bodenuntersuchungen gemacht, um gezielt die Baumpflanzungen vorzunehmen, die aufgrund der Bodenbeschaffenheit dazu beitragen sollen, um der Erosion entgegenzuwirken und der Ernährungssicherheit und Klimaschutz zu dienen. In einer ersten Anbaustufe werden aber 200 Moringa Bäume neu gesetzt und gepflegt. Weitere Ausbaustufen werden vor Ort eigenständig organisiert. Samen und Blätter der Moringa Pflanze sind im getrocknet, gemahlen Zustand begehrte medizinische Grundstoffe. Gemahlene Samen ermöglichen aufgrund ihrer koagulierenden und bakteriziden Eigenschaften eine Desinfektion von Wasser. Dies ermöglicht im strukturschwachen Projektgebiet eine autarke Wasseraufbereitung und kann so die hohe Kindersterblichkeitsrate sowie Cholera- und Typhuserkrankungen verringern. In Verbindung mit dem vom Freundeskreis Malawi bereits installierten Netzes an Wasserkiosken ergeben sich Synergieeffekte. So können die vorhandenen dezentralen Strukturen zur Verarbeitung und Vermarktung und zum Wissenstransfer an lokale Partner genutzt werden. Sicher ist, dass der Boden für alle weiteren Aktivitäten entsprechend vorbereitet werden muss. Dies betrifft auch die Vorbereitungs-Maßnahmen für das Anpflanzen der Moringa-Bäume. Fachkräfte einer Frauenorganisation werden mit den Frauen vor Ort entsprechende Vorbereitungen treffen, bevor der mehrtägige Workshop für das Moringa-Projekt beginnen kann.

Die notwendigen Gerätschaften werden für die Workshoparbeit zunächst von den Fachkräften mitgebracht. Der Bedarf an speziellem Bearbeitungsgerät für die Moringa Produkte muss mit den Verantwortlichen vor Ort abgestimmt werden, damit das Projekt auch nachhaltig weiterlaufen wird. Auch hier ist davon auszugehen, dass zunächst 18 - 25 Personen qualifiziert werden und soweit irgend möglich mit vorhandenem Gerät gearbeitet wird.  Durch die per Wissenstransfer ermöglichte langfristige Landnutzung verringern sich der Anteil an Wanderfeldbau (shiftingcultivation) und so der Anteil kleinflächiger Brandrodung, die die Biodiversität gefährden. Mittels der in Baumschulen produzierten Moringa-Setzlinge lassen sich Wiederaufforstungsmaßnahmen realisieren. 

 

Dieses Projekt kann nach entsprechender Fortbildung in Malawi vom CRGC in Eigenregie betrieben und fortentwickelt werden. Ziel ist, neben der besseren Eigenversorgung, ein regionales Beispiel zu setzen, das von anderen Dorfgemeinschaften mit örtlichen Mitteln nachgeahmt werden kann. Zur Wissensvermittlung und Unterstützung in der Aufbauphase werden entsprechende Kurse vom CRGC angeboten.
 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mi, 16. September 2015

Weitere Meldungen

Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit für Moringa Anbau, Verarbeitung und Nutzung

Mbaula: Eco-Marketing for Climate & Health

Die Frauen waren motiviert und haben trotz des hohen Arbeitsaufwandes mit viel Freude und ...

UNTERSTÜTZEN SIE UNS

gern mit einer Spende

 

Spendenkonto

Freundeskreis Malawi e. V.
Sparkasse Hannover
IBAN DE77250501800000233455
BIC SPKHDE2HXXX

 

Unser Verein erhält keine institutionelle Förderung. 

Wir arbeiten ehrenamtlich.

 


Bei Spenden und Mitgliedsbeiträgen bis zu 300 Euro je Zahlung ist keine formale Zuwendungsbescheinigung erforderlich. Für die Steuerjahre bis 2020 galt der vereinfachte Zuwendungsnachweis nur bis 200 Euro (§ 50 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStDV).
Bitte vergessen Sie nicht ihre persönliche Postadresse und E-Mail-Adresse für die Spendenquittung anzugeben.
Bei Fragen wenden Sie sich dazu an:

  

Unsere Kooperationspartner

finden Sie hier.